Widerruf Bewährung

  • Hallo,
    in der Vertretung teilt mir der Richter mit, dass der Verurteilte in Jugendarrest ist und von dort direkt in die JSA zur Vollstreckung soll, da Bewährung widerrufen wurde.
    Ich habe keine Ahnung. Ein Kollege der die Sachen vor langer Zeit mal hatte, ist der Auffassung, dass eine ganz normale Ladung ggfs. mit direkter Angabe des Gestellungsdatums nach Entlassung aus dem Arrest erfolgen muss.
    Kann mir jemand weiterhelfen?
    Danke

  • Ladung ist nicht erforderlich. Aufnahmeersuchen für die JVA und Überführungsersuchen für die Arrestanstalt ist zu fertigen. Als Überführungsersuchen kann man ein Überstück des Aufnahmeersuchens nehmen mit entspr. Zusatz (Um Überführung des Arrestanten zum Ende des Arresten in die JVA ... wird gebeten.)

  • Schonmal vielen Dank für den Hinweis!
    Habe von der JSA erfahren, dass ein Sicherungshaftbefehl erforderlich sei und ein Aufnahmeersuchen.

  • Danke für Deinen Tipp!
    Nach langem hin und her habe ich gestern nach nochmaliger Rücksprache mit dem Richter eine Aufnahmeersuchen und eine Ladung zum sofortigen Strafantritt rausgeschickt. Schätze aber, dass ich wohl die Akte noch mal für'nen Haftbefehl auf den Tisch bekomme.

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