Hallo,
ich bin mit der folgenden Situation konfrontiert: Der Alleinerbe A (notarielles Testament ist eröffnet) des Erblassers B fragt nach einem gegenständlich beschränkten Erbschein auf ein Haus in Frankreich. Im Nachlass befindet sich auch noch ein Haus in Deutschland, die diesbezügliche Grundbuchänderung ist ja mit dem notariellen Testament möglich. A sagt, ein von ihm für die Umschreibung des in Frankreich befindlichen Hauses beauftragter französischer Notar hätte einen deutschen Erbnachweis verlangt, damit sei wohl ein Erbschein vonnöten, nur will er wegen der Kosten keinen Erbschein für das Gesamtvermögen.
Von einem gegenständlich beschränkten Erbschein auf Auslandsvermögen habe ich aber noch nichts gehört, in http://dejure.org/gesetze/BGB/2369.html findet sich ja auch nur der Hinweis auf Vermögen im Inland.
Desweiteren gibt es auch noch den nach deutschem Recht Pflichtteilsberechtigten C. Welche Rechte er nach französischem Recht hat (das ja nach dem Belegenheitsprinzip im Fall einer Immobilie zur Anwendung kommt), weiß ich nicht.
Könnt Ihr mir weiterhelfen?