PKU nur für Widerklage

  • Die Partei hat PKH nur für die Widerklage bewilligt bekommen.

    Der Wert der Widerklagte ist 1.300,00 €.

    Im Vergleich heißt einfach nur:
    ... Parteien sind sich einig, dass wechelseitig keine Ansprüche mehr bestehen ...

    Streitwertbeschluss:
    Verfahren 3.000,00 €
    Streitwert der den Wert des Vergleiches übersteigt 1.800,00 €.

    Der RA rechnet nur voll seine PKH-Gebühren ab, also
    1,3 VG aus 3000,00 €
    0,8 VG aus 1800,00 €
    1,2 TG aus 3000,00 €
    1,0 EG aus 3000,00 €
    1,5 EG aus 1500,00 € .....
    Fahrtkosten, Postpauschale, Mehrwertsteuer????

    Wie sortiere ich hier raus, was nur für die Widerklage ist?
    Denn alles bekommt sie doch aufgrund der eingeschränkten PKH nicht, oder?

  • M. E. kannst Du Verfahrensgeb., Terminsgeb., Einigungsgeb. nur aus dem Wert der Widerklage (€ 1.300,00) berechnen. Die weiteren beantragten Gebühren gibt es nicht, weil keine PKH bewilligt wurde. Auslagenpauschale, Mehrwertsteuer entsprechend weniger.
    Fahrtkosten nur, wenn die Beiordnung nicht eingeschränkt war.

    Ich mache keine Fehler ... ich erschaffe kleine Katastrophen.

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