Die Partei hat PKH nur für die Widerklage bewilligt bekommen.
Der Wert der Widerklagte ist 1.300,00 €.
Im Vergleich heißt einfach nur:
... Parteien sind sich einig, dass wechelseitig keine Ansprüche mehr bestehen ...
Streitwertbeschluss:
Verfahren 3.000,00 €
Streitwert der den Wert des Vergleiches übersteigt 1.800,00 €.
Der RA rechnet nur voll seine PKH-Gebühren ab, also
1,3 VG aus 3000,00 €
0,8 VG aus 1800,00 €
1,2 TG aus 3000,00 €
1,0 EG aus 3000,00 €
1,5 EG aus 1500,00 € .....
Fahrtkosten, Postpauschale, Mehrwertsteuer????
Wie sortiere ich hier raus, was nur für die Widerklage ist?
Denn alles bekommt sie doch aufgrund der eingeschränkten PKH nicht, oder?
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