Hallöchen,
habe hier ein Verfahren nach Widerspruch gegen einen VB. Der Einspruch wurde verworfen und nun beantragt der Gläubigervertreter den Erlasse einer zweiten vollstreckb. Ausfertigung d. VB, nachdem der erste verloren gegangen sein soll. Hier am Prozessgericht haben wir leider kein maschinelles Mahnverfahren und insofern bat ich den Gläubiger, den Antrag auf Erlass des VB mittels Vordruck für das manuelle Verfahren einzureichen.
Jetzt kommt ein Antrag auf Verweis an das ehem. Mahngericht, damit von dort aus die zweite Ausfertigung erlassen werden kann.
Sorry, aber das hatte ich auch noch nicht. Ich bin doch als Prozessgericht jetzt zuständig oder kann ich einfach an das ehem. Mahngericht verweisen???
zweite vollstr. Ausfertigung Vollstreckungsbescheid, Zuständigkeit
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Cappuccino -
28. Februar 2011 um 14:38
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