Ein minderjähriges Kind ist zum Erben berufen, für diese haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht.
Vater schlägt für sich und das Kind aus, Mutti verpennt die Frist.
Jetzt kommt von Mutti eine Anfechtungserklärung.
Meine Frage: Muss der Vater jetzt nochmal anfechten?
Bin mir unsicher!
Eigentlich denke ich schon, weil das Kind ja durch Fristversäumung Erbe geworden sein dürfte und für eine wirksame Anfechtung beide Elternteile was erklären müssen, oder ?
Ausschlagung/Anfechung für minderjähriges Kind
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Janine. -
2. März 2011 um 10:44
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Ich stimme Deiner Einschätzung zu.
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Ein minderjähriges Kind ist zum Erben berufen, für diese haben beide Elternteile das gemeinsame Sorgerecht.
Vater schlägt für sich und das Kind aus, Mutti verpennt die Frist.
Jetzt kommt von Mutti eine Anfechtungserklärung.
Meine Frage: Muss der Vater jetzt nochmal anfechten?
Bin mir unsicher!
Eigentlich denke ich schon, weil das Kind ja durch Fristversäumung Erbe geworden sein dürfte und für eine wirksame Anfechtung beide Elternteile was erklären müssen, oder ?
Sind denn die Gründe der Mutter stichhaltig? Ansonsten bringt die Anfechtung durch den Vater auch nichts.
Ich weiß, das prüft man erst im Erbscheinsverfahren, aber man muss sich ja nicht unnötig Geschäft machen! -
Mag sein, aber wenn auf der Beurkundung der Anfechtungserklärung bestanden wird, kann man das nicht verweigern. Und wenn man es nicht verweigern kann, muss man auch darauf hinweisen, wer alles anzufechten hat.
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