Kostenschuldner hat PKH m. Raten-Übergang bei Schlusskostenrechnung

  • Guten Morgen,

    eine Partei (PKH m. Raten) hat Prozess verloren; ihr wurden die Kosten des Verfahrens auferlegt. (die andere Partei hat PKH o. Raten).

    D.h. ich muss bei der Schlusskostenrechnung für den KS. die RA-Kosten (ausgezahlte Vergütung+weit. Vergütung der anderen Partei) mit aufnehmen, oder?

    Viele Grüße

  • Wieso willst du die weitere Vergütung mit in die KR aufnehmen? Im Grunde wird nur der Übergang in den Ratenzahlungsplan aufgenommen (oder - je nach Region - direkt zum Soll gestellt). Der RA der obsiegenden Partei kann sich die weitere Vergütung im Wege des § 104/§ 126 ZPO titulieren lassen.

  • Könnte es sein , dass andi25 mit forumSTAR arbeitet ?

    Dann wäre ( allerdings nur als Kostenbeamter ! ) eine Kontierung der VKH- und weiteren Vergütung mit dem "dortigen" Kostenprogramm in der Schlusskostenrechnung notwendig.

    Zumindest ist das für Ba-Wü so !

    Der TO meint möglicherweise "dieses Problem" :confused:
    Ohne weitere Aufklärung aber Kaffeesatzleserei.:gruebel:

  • Hi andi25,

    wollte mal wissen, ob unter den Antworten etwas "brauchbares" dabei war.

    Ab und zu ein bischen Feedback wäre hilfreich !

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