Gläubiger hat seinen Sitz im Raum Karlsruhe.
Verfahren wird vor dem Amtsgericht Berlin durchgeführt.
Es gibt - leider - kein schriftliches Verfahren.
Antragstellung auf Versagung der RSB kann somit nach § 290 InsO nur im Schlußtermin persönlich gestellt werden. Gläubiger könnte natürlich auch jemanden - kostenpflichtig - beauftragen.
Ich kenne AGs, die das nicht so eng sehen, und denen auch ein schriftlicher Antrag ausreicht.
Wie wird das bei Euch gehandhabt?
Antrag auf Versagung der RSB nur im Schlußtermin
-
-Tanja- -
7. April 2011 um 10:22
-
-
Der Antag ist zwingend im Schlusstermin zu stellen. Was vorher oder nachher schriftlich eingeht, ist uninteressant.
BGH 20.03.2003 - IX ZB 388/02
BGH, 09.03.2006, IX ZB 17/05 -
Zustimm. I.Ü. sehr interessant zum Thema: Pape/Schaltke NZI 2011, 238 ff.
-
Um was geht es da genau? Bin zu faul zum Raussuchen.
-
Rainer, ich muss ja wundern....
Es geht um die Gesamthematik "Bestreiten des Versagungsgrunds durch den Schuldner im Schlusstermin".
Pape kommt zu dem Ergebnis, welches ich hier schon mal vorgestellt hab: Schulder ist in der Terminsbestimmung zu belehren...(was ich seit Kenntnis der BGH-entscheidung auch schon so mache).
Instruktiv sind die Ausführungen zur Einräumung einer Schriftsatzfrist - bei entsprechendem Antrag des Schuldners im Termin - sowie zur schuldlosen Verhinderung im Schlusstermin.Der letztgenannte Punkt bringt mich dann zu der Erkenntnis, den Gläubiger im Termin besser auf seine Verpflichtung zur Gläubhaftmachung hinzuweisen. Unterlässt er diese, ist es sein Prob.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!