Guten Tag, folgender Sachverhalt:
Die Zwangsversteigerung des Grundstückes Nr.8 erfolgt wegen einer Grundschuld, die noch vom Erblasser eingetragen worden ist.
Der Nacherbenvermerk ist danach eingetragen worden. Lt. Stöber ist die Zwangsversteigerung somit ohne Probleme möglich.
Bzgl. der Grundstücke 5 und 6 wurde auf Grund der Grundschuldbestellungsurkunde (s.o.) eine Sicherungshypothek eingetragen. Aus dieser wird nun die Zwangsversteigerung betrieben. Auch hier ist der obige Nacherbenvermerk eingetragen.
Meiner Meinung nach brauche ich hier die Zustimmung des Nacherben, da die Versteigerung nicht wegen einer Forderung gegen den Erblasser betrieben wird. Oder seht ihr das anders?