Hallo liebe Kollegen,
ich habe hier folgendes Problem, für welches ich Eure Hilfe bräuchte.
Ein FGG Verfahren ist aufgrund des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG) zuständigkeitshalber an das Familiengericht im Hause übergegangen.
Hierbei wurde nicht berücksichtigt, dass noch ein unbearbeiteter Antrag vorhanden ist, welcher noch durch das Vormundschaftsgericht hätte bearbeitet werden müssen.
Ist es möglich den Übergang zurück auf das Vormundschaftsgericht festzustellen, oder scheidet diese Alternative aus?
Der unbearbeitete Antrag betrifft die Übertragung der Einzelvormundschaft.
Im Voraus vielen Dank.