familienger. Genehm.-Verkauf erbengemein. Grundstück

  • Hallo, habe eine familiengerichtliche Genehmigung zu erteilen.

    Und zwar soll ein erbengemeinschaftliches Grundstück verkauft werden.
    Mitglieder der Erbengemeinschaft sind das minderjährige Kind und die Mutter.

    Könnt ihr mir sagen, ob ich für die anschließende Kaufpreisaufteilung einen Ergänzungspfleger benötige.

    Und kann der Kaufpreis auf ein gemeinsames Konto der Mutter und ihrem Sohn überwiesen werden?

    Danke

  • Für die Erbaufteilung bedarf es eines EPflegers und dessen Erklärung nach §§ 1915, 1822 Ziffer 2 BGB einer familiengerichtlichen Genehmigung.

    Weiter besteht der Grundsatz, dass Vermögen des Kindes mit dem seines gesetzlichen Vertreters nicht vermischt und vermengt werden soll.
    Wie will die Mutter § 1642 BGB genüge tun, wenn sie das Geld einkassiert?

    Selbst wenn sie vom eigenen Konto das Geld zu Gunsten des Kindes anlegen will: Es ist erst mal ihr Geld, denn das hat sich mit der Gutbuchung umgewandelt einen Anspruch der Mutter gegen die Bank auf Auszahlung eines Kontoguthabens, ohne dass das Kind Zugriffsmöglichkeiten hat. Die Mutter kommt in Schwierigkeiten mit dem Geldwäschegesetz und steuerlichen Aspekten (Schenkungssteuer), sobald sie das Anlagegeschäft in Angriff nimmt.

  • Das alte -und schon oft diskutierte- Problem. Die einen stützen sich auf § 181 BGB und die anderen halten eine Pflegerbestellung nicht für notwendig, wenn sich die Auseinandersetzung nach den gesetzlichen Vorschriften in einer Realteilung des Erlöses erschöpft. Hierzu mag die Suchfunktion bemüht werden.

    Gegen die Überweisung des Kaufpreises auf ein Konto der Erbengemeinschaft bestehen natürlich keine Bedenken (die Auseinandersetzung folgt sodann erst später). Von einer Überweisung auf ein Konto (alleine) der Mutter war nicht die Rede.

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