Bundesrat billigt Gesetz bzgl. Änderung Vormundschaftsrecht

  • Die Pflicht zur Beaufsichtigung der persönlichen Kontakte des Vormundes durch das Familiengericht tritt erst am 06.07.2012 in Kraft, allerdings trifft den Vormund bereits jetzt die Verpflichtung, mindestens einmal jährlich über die persönlichen Kontakte zu berichten (§ 1840 Abs. 1 Satz 2 BGB).

    In den Jugendämtern scheint sich auch etwas zu tun. So sind auf der Homepage der Hansestadt Hamburg 29! Stellen für Amtsvormünder ausgeschrieben (A11).

  • Hat sich denn schon mal jemand Gedanken gemacht, wie man das mit den monatlichen Besuchen macht, wenn das Mündel sich in einer Massnahme im Ausland befindet?!

    Die Philosophie für den Spieler Oliver Bierhoff, die musste noch erfunden werden. Brasilianische Spielweise einfordern mit Füßen aus Malta, das geht eben nicht. (Rudi Völler)

  • Da würde ich doch spontan sagen , dass das nach dem Gesetz ein zulässiger Ausnahmefall ist für die ansonsten mtl. Besuchspflicht.
    "Beanstanden" kannst Du fehlende Besuche sowieso erst ab 05.07.12 und bis dahin ist die Maßnahme im Ausland vielleicht schon vorbei ?:confused:

  • Das ist ja gerade das Probelm, da diese Mündel ja eher problematisch sind und von daher der Vormund eigentlich schon engeren Kontakt haben sollte. Denn es hat ja sicher Gründe, dass diese Kinder in den ISE-Massnahmen sind.

    Die Philosophie für den Spieler Oliver Bierhoff, die musste noch erfunden werden. Brasilianische Spielweise einfordern mit Füßen aus Malta, das geht eben nicht. (Rudi Völler)

  • Also meine Kollegin war dieses Jahr bereits dreimal in Spanien. Ich beneide sie nicht, das war sehr anstrengend, mit Urlaub hatte das jedenfalls nichts zu tun.

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