Ich beabsichtige eine Entscheidung nach § 1817, um den Vormund (Betreuer) von einigen notwendigen Genehmigungen nach § 1812 BGB zu befreien. Dabei kam bei mir die Frage auf: Muss man diese Entscheidung genauso sehen hinsichtlich Wirksamkeit (erst mit Rechtskraft) und Rechtsmittel (2 Wochen) wie bei einer familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1812 BGB? Streng genommen ist es ja eine "Befreiung" von einer Verpflichtung und keine unmittelbare Genehmigung eines Rechtsgeschäftes. Andererseits läuft es ja rein praktisch auch darauf hinaus, dass ich mit dieser Befreiung vorab das genehmige, was der Vormund in Zukunft tun wird.
Was meint Ihr zu Wirksamkeit und Rechtsmittel ?