Hallo zusammen
sitze hier vor folgendem Problem und hoffe, dass jmd. Rat weiß...
Kl hat PKH mR
KFB gem. § 106 erlassen
nun PKH-Vergütungsantrag und Antrag auf Zahlung der weiteren Vergütung (aufgrund der Ratenzahlung sind sogar mehr als die erforderlichen Beträge gedeckt)
So nach meinen Berechnungen kommt ein Übergang auf die Staatskasse nicht in Betracht und an KFB ändert sich auch aufgrund der PKH-Vergütung nichts
ABER was ist mit der weiteren Vergütung? Zahle ich diese aus? Wenn ja was passiert dann mit KFB, denn dann ist der RA ja doppelt gedeckt wenn er aus KFB dann noch vollstreckt???
KFB ist über 1180€
weitere Vergütung über 1600€
1.000 Dank bereits im Voraus