Hallo
Familiengerichtliche Genehmigungen habe ich nur einige wenige, daher stehe ich momentan etwas auf dem Schlauch.
Zum SV:
Eine Erbengemeinschaft besteht aus 2 minderj. Kindern, vertreten durch die allein sorgeberechtigte Mutter.
Der Mutter gehört 1/2 des Grundstücks, der EG die andere Hälfte.
Nunmehr soll das Grundstück verkauft werden, ohne das gleichzeitig eine Erbauseinandersetzung stattfindet.
(Modalitäten des Verkaufes oder Einrichtung von Erg.-Pflegschaften soll hier nicht problematisiert werden.)
Ich habe der Mutter mitgeteilt, dass für die Erbengemeinschaft ein seperates Konto angelegt werden muss, da ansonsten eine Auseinandersetzung stattfinden würde (was sie ausdrücklich nicht will, warum auch immer).
So weit so gut.
Jetzt hat sie auf den Namen der Kinder ein Tagesgeldkonto eingerichtet, was ja an sich nicht schlecht ist in Hinblick auf die Verzinsung
ABER
als Referenzkonto, hat sie natürlich ihr eigenes Konto angegeben. Das bedeutet, die Erbengemeinschaft kann nur über das Geld verfügen, nachdem es zuvor auf das Konto der Mutter überwiesen wurde.
Ist das möglich? Irgendetwas in meinem leeren Magen grummelt da vor sich hin und es ist definitiv nicht der McDoof-Besuch von gestern.
Schlachtet mich bitte nicht, wenn ich was offensichtliches übersehen habe.