Hallo Leute,
ich habe eine Anmeldung in der eine neu bestellte Geschäftsführerin unter anderem auch das Ausscheiden eines bisher nicht eingetragenen Geschäftsführers anmeldet. Somit wäre dieser hier als "war Geschäftsführer" einzutragen.
Problematisch: Der Geschäftsführer war bei der Gesellschafterversammlung nicht anwesend, so dass aus diesem Protokoll die Annahme des Amtes nicht hervorgeht. Auch fehlt es hier wie sonst (mangels eigener Anmeldung) an der konkludenten Annahme des Amtes.
Der Notar teilt mir auf meine Beanstandung hin mit, dass die Annahme des Amtes nicht nachgewiesen werden müsse, da ja lediglich das Ausscheiden angemeldet wird - und somit nur die Voraussetzungen für die Anmeldung des Ausscheidens (Gesellschafterbeschluss über die Abberufung) vorliegen müssen - außerdem verweist er freundlicherweise darauf, dass andere Registergerichte die gleiche Anmeldung bereits vollzogen hätten.
Wie seht ihr das? Muss ich nicht trotzdem den Nachweis haben, dass der ehemalige Geschäftsführer sein Amt auch angenommen hatte?