Guten Morgen!
Habe in der SuFu leider nichts passendes gefunden..
RA rechnet folgendermaßen ab: 224,00 für den Plan, 125,00 für die Einigung.
Der Ast hat 3 Gläubiger. Der RA hat mit einem von diesen gem. § 305 InsO einen Plan ausgehandelt und teilt mir mit, der Ast habe sich mit den anderen beiden Gläubigern selbst vergleichen können.
Arghh.. ich meine, Nr. 2604 VV RVG sieht vor, dass der RA mit DEN Gläubigern eine Tätigkeit entfaltet hat??!??
Im Grunde hat der RA nichts anderes gemacht, als mit einem einzigen Gläubiger Ratenzahlung vereinbart, wofür ich schon mal eigentlich gar nicht bewilligen würde, und dafür möchte er jetzt 439,11 Euro kassieren.
Der Antrag passt mir nicht...
Sieht das jemand wie ich?