Schuldenbereinigungsplan mit ALLEN Gläubigern?

  • Guten Morgen!
    Habe in der SuFu leider nichts passendes gefunden..

    RA rechnet folgendermaßen ab: 224,00 für den Plan, 125,00 für die Einigung.

    Der Ast hat 3 Gläubiger. Der RA hat mit einem von diesen gem. § 305 InsO einen Plan ausgehandelt und teilt mir mit, der Ast habe sich mit den anderen beiden Gläubigern selbst vergleichen können.

    Arghh.. ich meine, Nr. 2604 VV RVG sieht vor, dass der RA mit DEN Gläubigern eine Tätigkeit entfaltet hat??!??

    Im Grunde hat der RA nichts anderes gemacht, als mit einem einzigen Gläubiger Ratenzahlung vereinbart, wofür ich schon mal eigentlich gar nicht bewilligen würde, und dafür möchte er jetzt 439,11 Euro kassieren.

    Der Antrag passt mir nicht...

    Sieht das jemand wie ich?

  • Ich! Die Gebühr Nr. 2604 VV RVG erhält der Rechtsanwalt dann, wenn er mit dem Ziel der außergerichtlichen Einigung mit den (= allen) Gläubigern über die Schuldenbereinigung auf der Grundlage eines Plans gemäß § 305 I Nr. 1 InsO tätig wurde. Der durch § 305 I InsO vorgeschriebene Versuch der außergerichtlichen Schuldenbereinigung beginnt mit der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans gemäß § 305 I Nr. 4 InsO. Sodann wird jeder Gläubiger um Zustimmung zu diesem Plan gebeten. Stimmen alle zu, entfaltet der Plan die Wirkung eines außergerichtlichen Vergleichs. Anderenfalls ist die dem Insolvenzeröffnungsantrag beizufügende Bescheinigung über das Scheitern einer außergerichtlichen Einigung zu erstellen. Wenn der RA das Zustandekommen oder das Scheitern der außergerichtlichen Einigung nicht nachweisen kann, besteht kein Anspruch auf die Gebühr Nr. 2604 VV RVG, sondern nur auf die Geschäftsgebühr Nr. 2603 VV RVG. Nach deinem SV kann der RA weder die Zustimmung der Gläubiger zu dem Plan nach § 305 InsO noch eine Bescheinigung über das Scheitern der außergerichtlichen Verhandlung vorlegen. Deshalb ist die Gebühr Nr. 2604 nicht entstanden.

  • Bei uns gibt es dafür gar keine beratungshilfe, da entsprechende Schuldnerberatungsstellen vorhanden sind,die das kostenfrei machen.....

  • Der Verweis auf die Schuldenberatungsstellen kann ich leider nicht (immer) geben, da die beiden Stellen bei mir in der Stadt jeweils Wartezeiten von 9-12 Monaten vorsehen und das nur ein Hin- und Hergeschiebe zwischen denen und mir ist..

    Aber danke für die Antorten, so werde ich das mit dem RA jetzt mal handhaben, mal gespannt, wie er drauf reagiert :)

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