Hallo ich habe eine Frage zur GmbH. Die Auflösung der GmbH muss unverzüglich und ohne schuldhaftes zögern zum Register angemeldet werden. Was ist wenn die Anmeldung nicht zeitnah erfolgt ist? Muss der Beschluss zur Auflösung dann neu gefasst werden und die Anmeldung wiederholt werden?
Danke für die Antworten