Hallo!
Ich habe hier einen erledigten Kirchenaustritt aus der ev. Kirche vorliegen.
Der letzte Wohnort war im hiesigen Bezirk. Der jetzige Wohnort befindet sich im Ausland. Die hiesigen Behörden (Stadt, Kirchenamt) wurden benachrichtigt und die Austrittsbescheinigung erteilt.
Zum Zeitpunkt des Austritts lebte der Antragsteller aber bereits im Ausland.
Muss zumindest noch nachträglich der ausländische Wohnort hiervon benachrichtigt werden?
Wer kann mir da weiterhelfen? Vielen Dank!