Eine grundsätzliche, vielleicht auch simple Frage, hätte ich angesichts einer mir vorliegenden Akte.
Der Gläubigervertreter beantragt Erlass eines PfÜb am 06.07.2011.
Grundlage der Vollstreckung ist ein VB.
Es ergeht eine Zwischenverfügung in anderer, unerheblicher Sache. Diese wird nicht erledigt oder gar beantwortet.
Am 07.10.2011 geht nun der Schriftsatz ein, der den Mangel erledigt. Dem beigefügt ist weiterhin eine neue Forderungsaufstellung: soweit okay, Antrag kann meinetwegen vor Erlass des Beschlusses noch ergänzt werden.
Der Clou ist jedoch, dass mit Datum vom 27.07.2011 ein weiterer Titel (KFB) für die Gläubiger gegen dieselbe Schuldnerin ergangen ist, auf dessen Grundlage nunmehr auch vollstreckt werden soll.
Ich bin verwirrt, geht denn das so einfach?
Vielen Dank im Voraus!