Amtslöschung

  • Hallo,

    ich hätte gerne euren Rat zu nem Fall in Vereinsregister. Ich hole jetzt ein bisschen weiter aus.

    - Ein Betreuer hat für seinen Betroffenen gegenüber dem eingetragenen Vorstand den Austritt aus dem Vorstand erklärt. Der Betreuer hat das dem Vereinsregistergericht mitgeteilt und auch mitgeteilt, dass es mit dem 1. Vorsitzenden gravierende Differenzen gebe.
    - Mein Vorgänger hat daraufhin den 1. Vorsitzenden angeschrieben. Er solle bitte mitteilen, ob der Verein noch Mitglieder hat, und wenn ja wieviele. Vorstandsänderungen müssten mitgeteilt werden.
    - Der 1. Vorsitzende reagiert nicht. Er wird erinnert. Es wird Zwangsgeld in Höhe von 750 EUR angedroht. Er reagiert immer noch nicht. Das Zwangsgeld wird festgesetzt.
    - Der 1. Vorsiztende reagiert immer noch nicht. Es wird vollstreckt (bisher erfolglos)
    - Der 1.Vorsitzende meldet sich dann und teilt mit, dass der Verein praktisch nicht mehr bestehen würde. Er würde keine Handlungen mehr durchführen und hätte höchstens noch 2-3 Mitglieder. Mit den übrigen Vorstandsmitglieder habe er nichts mehr "zu schaffen". Er wisse auch nicht wieviel überhaupt noch im Amt seien.Sie seien alle zerstritten.

    Und nun? Ich hab nachgelesen, dass eine Amtslöschung hier ja nicht in Betracht kommt. Da eventuell noch ein Mitglied da ist. Oder kann man ihn löschen, weil sie keine Vereinstätigkeit mehr ausüben.

    Ich höre natürlich noch die eingetragenen Vorstandsmitglieder an, ob der Vortrag des 1. Vorsitzenden den Tatsachen enstpricht.

  • Die übrigen Vorstandsmitglieder anzuhören ist auf jeden Fall richtig.
    Aus wieviel Personen besteht denn der Vorstand nach § 26 BGB? Kann jedes Vorstandsmitglied allein den Verein vertreten? Dann könnte die Anmeldung zum Ausscheiden des betreuten Vorstandsmitgliedes vielleicht durch einen anderen, als den Vorsitzenden erfolgen.
    Wurde geprüft, ob der Betreuer zur Austrittserklärung berechtigt war, Stichwort Umfang der Betreuung?

    Weiterhin solltest Du an § 73 BGB denken. Sollten nur noch 2 Mitglieder vorhanden sein, dass kann dem Verein die Rechtsfähigkeit durch Beschluss entzogen werden und nach dessen Rechtskraft kannst Du den Verein aus dem Register löschen. Wenn Du den Leuten die Sache erklärst, dann treten vielleicht ganz spontan noch die letzten aus dem Verein aus ...:teufel:

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

  • Vielen, vielen Dank für die hilfreichen Tipps. Ich werde jetzt mir mal die Betreuungsakten kommen lassen und mir den Aufgabenkreis anschauen. Der Vorstand besteht aus 6 Mitgliedern und zwei vertreten gemeinsam. Das wird dann wiederum problematisch, weil die sich untereinander garnicht mehr verstehen. Laut Aktenlage hat der Betreuer damals erklärt, dass er für den Betroffenen den Austritt erklärt und das Vorstandsamt niederlegt, weil der 1. Vorsitzende den Betroffenen zu Unterschriften gezwungen habe und jetzt horrente Verbindlichkeiten im Raum stehen. Ich schreibe auf jedenfall die Mitglieder an und erkläre Ihnen § 73 BGB und hoffe darauf, dass viele austreten werden. Vielleicht sind ja schon einige ausgetreten.

  • Ich muss das mit der Entziehung der Rechtsfähigkeit nach § 73 BGB aufgreifen. Muss der Vorstand in vertretungsberechtigter Anzahl den Antag stellen oder kann das ein Vorstandsmitglied. Bei meinem Verein vertreten zwei gemeinsam und ich habe nur noch 1 Vorstandsmitglied. Muss ich jetzt noch einen Notvorstand bestellen?? Ich hoffe doch nicht! Ein Vorstandsmitglied finde ich nicht. Dieser hat laut Aussage des einzigen Vorstandsmitgliedes sein Amt niedergelegt. Kann also keine Anhörung und später nicht die Zustellung des Beschlusses machen. Muss ich dann öffentlich zustellen???

  • § 73 BGB geht von einem vertretungsberechtigten Vorstand aus, also in deinem Fall von zwei Personen. Ggf. müsste ein Notvorstand bestellt werden. Beachte bitte aber auch Variante zwei des § 73 BGB: nach drei Monaten (ab dem Zeitpunkt an dem es nur noch zwei Vereinsmitglieder gab) kann das Gericht von Amts wegen vorgehen. Die Anhörungen und Zustellungen richten sich aber wieder an den vertretungsberechtigten Vorstand, sodass dann entweder ein Notvorstand bestellt werden muss oder, wenn Du keinen findest, eine öffentliche Zustellung erforderlich ist.
    Da du von horrenden Forderungen gesprochen hast: gibt es eventuell ein Insolvenzverfahren?

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

  • Okay, bei mir läuft es dann auf die 2. Variante mit öffentlicher Zustellung hinaus. Ein Insolvenzverfahren gibt es nicht. Danke noch einmal!!

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