Hallo,
ich hätte gerne euren Rat zu nem Fall in Vereinsregister. Ich hole jetzt ein bisschen weiter aus.
- Ein Betreuer hat für seinen Betroffenen gegenüber dem eingetragenen Vorstand den Austritt aus dem Vorstand erklärt. Der Betreuer hat das dem Vereinsregistergericht mitgeteilt und auch mitgeteilt, dass es mit dem 1. Vorsitzenden gravierende Differenzen gebe.
- Mein Vorgänger hat daraufhin den 1. Vorsitzenden angeschrieben. Er solle bitte mitteilen, ob der Verein noch Mitglieder hat, und wenn ja wieviele. Vorstandsänderungen müssten mitgeteilt werden.
- Der 1. Vorsitzende reagiert nicht. Er wird erinnert. Es wird Zwangsgeld in Höhe von 750 EUR angedroht. Er reagiert immer noch nicht. Das Zwangsgeld wird festgesetzt.
- Der 1. Vorsiztende reagiert immer noch nicht. Es wird vollstreckt (bisher erfolglos)
- Der 1.Vorsitzende meldet sich dann und teilt mit, dass der Verein praktisch nicht mehr bestehen würde. Er würde keine Handlungen mehr durchführen und hätte höchstens noch 2-3 Mitglieder. Mit den übrigen Vorstandsmitglieder habe er nichts mehr "zu schaffen". Er wisse auch nicht wieviel überhaupt noch im Amt seien.Sie seien alle zerstritten.
Und nun? Ich hab nachgelesen, dass eine Amtslöschung hier ja nicht in Betracht kommt. Da eventuell noch ein Mitglied da ist. Oder kann man ihn löschen, weil sie keine Vereinstätigkeit mehr ausüben.
Ich höre natürlich noch die eingetragenen Vorstandsmitglieder an, ob der Vortrag des 1. Vorsitzenden den Tatsachen enstpricht.