Ich habe hier 2 Erzwingungshaften zu vollstrecken. Die 1. Erzwingungshaft ist mit 4 Tagen und die 2. Erzwingungshaft mit 7 Tagen dotiert. Erfolgt die Berechnung der Vollstreckungsdauer getrennt für jede Erzwingungshaft nach Stunden oder werden die Erzwingungshaften zusammenhängend betrachtet und die Berechnung erfolgt nach Tagen?
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