Muss leider etwas ausholen:
Eigentümer E macht 2010 dem Käufer K ein Verkaufsangebot, bewilligt eine AV und bevollmächtigt K, bei Annahme auch in seinem Namen die Auflassung zu erklären usw.
Vormerkung wurde darauf hin eingetragen.
Nun soll die Umschreibung erfolgen. Dazu wird u.a. die Annahmeurkunde aus Okt. 2011 vorgelegt, in welcher K für sich - fristgerecht - die Annahme erklärt und dann für E und sich selbst die Auflassung verlautbart.
Allerdings erfolgt die Annahme laut § 1 der Urkunde hier "unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Baugenehmigung erteilt wird".
In § 4 der Urkunde wird dann wie folgt aufgelassen:
"Unter Bezugnahme auf die Vollmacht aus der Angebotsurkunde erklärt K, dass sich E und K über den Eigentumsübergang von E auf K einig sind. Die Eigentumsumschreibung wird bewilligt und beantragt."
Kann ich hier ohne Nachweis des Bedingungseintritts umschreiben?
Ich habe Bedenken, weil m.E. die Vollmacht zur Auflassung nur für den Fall der Annahme erteilt wurde, die Annahme nun ja aber nur bedingt erklärt wurde.