Hallo zusammen,
ich hoffe, dass Ihr mir helfen könnt, da ich mittlerweile mehr als fünf verschiedene Aussagen habe und nicht mehr weiter weiß...
Sachverhalt ist folgender:
Es bestehen mehrere gesamtschuldnerische Forderungen gegen die Schuldnerin zusammen mit Ihrem Lebensgefährten. Titel bestehen ebenfalls.
Über das Vermögen der Schuldnerin wird das Privatinsolvenzverfahren eröffnet. Es werden den Gläubiger - wie üblich - der EröB zugestellt etc. und seitens des Lebensgefährten werden die Gläubiger zeitgleich auf die Insolvenz der Schuldnerin hingewiesen mit dem Hinweis, Sie mögen zur Realisierung ihrer Forderung bitte eine FoAn beim Treuhänder einreichen.
Die Gläubiger bestätigen dies beim Lebensgefährten und schreiben ihn daraufhin nicht mehr an.
Im Insolvenzverfahren läuft alles normal und der Schuldnerin wird nach 6 Jahren die RSB erteilt und somit bescheinigt, dass alle Forderungen erledigt sind.
Frage:
Sind die Forderungen, die gesamtschuldnerisch bestehen, somit erledigt, oder können die Gläubiger auch nach Erteilung der Restschuldbefreiung weiterhin beim Lebensgefährten versuchen ihre Forderung einzutreiben?
Für Antworten bin ich Euch sehr dankbar, da irgendwie jeder etwas anderes sagt und sogar mehrere Rechtsanwaltsbüros verschiedene Aussagen tätigen....
Schöne Grüße
S.Weide