Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich habe folgenden Sachverhalt:
Der Ehemann und vormalige Betreuer meiner Betreuten ist verstorben. Eingesetzt wurde daraufhin ein Berufsbetreuer.
Der verstorbene Ehemann hatte eine Sterbegeldversicherung für sich abgeschlossen. Als Bezugsberechtigte nach dem Tod hatte er die Betreute bestimmt.
Die Versicherung teilt nunmehr mit, dass die Versicherung (5000,00 €) durch den Tod des Ehemannes fällig geworden ist und verlangt zur Auszahlung des Betrages eine Genehmigung, da der Betrag über 3.000,00 € liegt und es sich nicht um einen befreiten Betreuer handelt.
Wie seht ihr das? Muss ich die Auszahlung genehmigen und wenn ja nach welcher Vorschrift
Fällig ist die Versicherung ja schon, d. h. einer Kündigung oder Auflösung bedarf es ja nicht mehr. Es geht lediglich darum, dass der Betrag auf das Konto meiner Betreuten gezahlt wird.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen. in Kommentaren und auch Rechtsprechung konnte ich hierzu nichts finden.
Lg