Stromeinspeisevergütung in der Insolvenz

  • Ich kämpfe hier gerade mit einem Schuldner (IN-Verfahren) und dessen Photovoltaikanlagen und der Stromeinspeisevergütung.

    Der Schuldner hat 2006 und 2007 2 Photovoltaikanlagen auf seinen Dächern errichtet. Zum derzeitigen Stand geht ich davon aus, dass diese kein wesentlicher Gebäudebestandteil gem. § 94 InsO sind. Die entsprechende Stromeinspeisevergütung hat er ebenfalls 2006 bzw. 2007 insolvenzfest an eine Bank abgetreten. Die monatlichen Abschlagszahlungen auf die Einspeisungen in Höhe von ca. 2.000,00 € werden von den Stadtwerken aufgeund der Abtretung sn die Bank bezahlt.

    Ich würde die Vergütung natürlich gerne zur Masse ziehen. Hinsichtlich der Abtretung greifen die zeitlichen Begrenzungen des § 114 I bzw. 110 InsO nicht. Folglich wäre zunächst mal an § 166 II InsO zu denken. Ich überlege aber, ob es hier nicht andere Möglichkeiten gibt, alles zur Masse zu ziehen. Nach § 4 Abs. 1 EEG besteht ein Vergütungsanspruch gegenüber dem Netzbetreiber ja auch ohne zugrunde liegenden Vertrag. Nach dieser Vorschrift handelt es sich um ein gesetzliches Schuldverhältnis. Der Schuldner hat jedoch mit den Stadtwerken einen zivilrechtlichen Vertrag bzgl. der Einspeisung geschlossen.

    Handelt es sich aufgrund der Rechtsnatur als gesetzliches Schuldverhältnis um einen Fall der §§ 115,116 InsO (was ich nicht glaube)?

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