Anzeige der Betreuung bei Bank gegen Willen der Betreuten

  • hallo,

    die Betreuerin hat bislang die Betreuung für den Vermögensbereich bei der Bank noch nicht angezeigt, da die Betreute ihr Konto selbst führt und dies absolut ablehnt. Nun weigert die Betreute sich offenen Mietschulden zu zahlen , obwohl sie sich in der Wohlverhaltensperiode im Inso-Verfahren befindet. Die Betreuerin fragt an, wie sich sich verhalten solle ?

  • Die Betreuerin wird die entsprechenden Überlegungen nach § 1901 III S.1 BGB anzustellen haben.
    Die Entscheidung wird man ihr im Rahmen der Beratungspflicht des Gerichts nicht abnehmen können.
    Wäre ich Betreuer ,hätte ich mein ( hoffentlich vorhandenes ? ) Vertreungsrecht für Bankgeschäfte unabhängig vom Willen der Betreuten der Bank gegenüber offengelegt.

  • In einem ähnlichen Fall wurde hier an meinem Gericht durch den Richter die Vermögenssorge aufgehoben, nachdem der Betroffene erstens seine finanziellen Angelegenheiten selbst regelte und zweitens die Betreuerin absolut nicht an sein Konto heranließ.

    Gegen den Betroffenen ergehen jetzt auch ZV-Maßnahmen. Aber anscheinend will das der Betroffene so.

  • Dieses "Muss" zur Information der Bank gibt es nicht.
    Was soll denn die Bank von der Information haben, wenn der Betreuer die Konten überhaupt nicht ansteuert?

    Zum ersten Absatz stimme ich dir nur halb zu. Die Betreuerin soll nicht nachdenken, sondern handeln.
    Wenn die Betreute die Konten allein verwalten kann, besteht kein Erfordnis im Sinne des § 1896 I BGB zur (weiteren) Zubilligung der Vermögenssorge als Wirkungskreis.

  • Die Aufhebung des Aufgabenkreises der Vermögenssorge muss man wohl im Einzelfall entscheiden. Auf jeden Fall ist der SV aber Anlass darüber nachzudenken. Es gibt auch Betreute, die prima mit dem Konto umgehen können, aber ständig unnötige und nicht finanzierbare Geschäfte abschließen (5. Handyvertrag, weil es immer das neueste sein muss). Ich habe sogar Betreuungen mit Vermögenssorge plus Einwilligungsvorbehalt, bei denen der Umgang mit dem Konto klappt und der Betreuer den Betroffenen "an der langen Leine laufen lässt".

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