Hallo zusammen,
das Landesamt hat bei mir in einer Sache wg. Kindesunterhalt die Erteilung einer Rechtsnachfolgeklausel wg. Übergang gem. § 7 UVG beantragt. Vorgelegt wurde ein Titel zur einstweiligen Anordnung. Hier wurden Unterhaltsansprüche ab Juni 2008 tituliert.
Ich habe jedoch gesehen, dass in der Hauptsache danach auch noch ein Urteil erging, wonach der Agner dem Kind ab Sept. 2008 Unterhalt schuldnet + rückständ. Unterhalt in Höhe von 4000 €.
Das Landesamt will eine Umschreibung nach der Aburteilung der einstweil. AO. Ist das soweit möglich? Müsste mir hier der Hauptsache-Titel nicht auch vorgelegt werden?
Danke