Und schon wieder habe ich eine Akte, die mir Kopfzerbrechen bereitet:
Die Betreuerin (Tochter) schließt einen Erbverzichtsvertrag für die Betroffene mit deren Ehemann (Vater der Betreuerin) zu Gunsten der Betreuerin (Tochter) ab. Eine Gegenleistung für den Verzicht wird ausdrücklich nicht vereinbart.
Die Betroffene ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch geschäftsunfähig (letztes ärztliches Gutachten über 2 Seiten), so dass die Betreuerin für die Betroffene handeln konnte.
Nun wird die Genehmigung nach § 2347 II BGB beantragt und ich frage mich, welche Erwägungen ich so anstellen muss. Gerne würde ich ermitteln, ob es dem Willen der Betreuten entspricht, dass ihr Ehemann sie nicht beerbt und statt dessen die Tochter Erbin sein soll. Nur gestaltet sich dies schwierig. Die Betreute selbst kann man dazu nicht sachgerecht anhören (sie liegt nur im Bett und lächelt auf Ansprache. Antworten, welcher Art auch immer, sind nicht zu erwarten; kein Kopfschütteln oder ähnliches).
In meiner Unwissenheit habe ich zunächst eine Verfahrenspflegerin zur Wahrnehmung der Interessen der Betroffenen bestellt in der Annahme ich müsste die Betroffene definitiv anhören. Gegen die Verfahrenspflegerbestellung wird nun Erinnerung eingelegt und bei der Begründung der Nichtabhilfe holpere ich
Hat jemand eine Idee?
Wenn ich die Bestellung wirklich aufheben muss, dann weiß ich ehrlich gesagt gerade überhaupt nicht mehr weiter ... Wie geht ihr mit so einer Situation um?
Soll ich nach anderen nahen Freunden/Familienangehörigen fragen, die bestätigen können, dass die Betreute wollte, dass die Tochter sie direkt beerbt?
Oder nach Schriftstücken, die den Sachverhalt bestätigen?
Was ist, wenn nichts dergleichen vorlegt werden kann? Muss ich dann die Genehmigung zur Annahme des Erbverzichts versagen?
Gibt es noch andere Erwägungen zur Genehmigung?
Für Tipps bin ich dankbar.