Hallo,
die Betroffene hat ihrer Tochter 2010 eine Generalvollmacht erteilt. Am gleichen Tag wurde der Grundbesitz der Betroffenen auf die Bevollmächtigte übertragen.
Laut Auskunft der weiteren Verwandten, wurden unter Ausnutzung der Vollmacht ein hoher Geldbetrag auf die Bevollmächtigte übertragen.
Die Betreuungsstelle teilt mit, dass die Betroffene dement ist und damit nicht in der Lage die Bevollmächtigte zu kontrollieren. Eine Kontrollbetreuung soll eingerichtet werden.
Würdet ihr zunächst ein Gutachten zur Frage der Wirksamkeit der Erteilung der Generalvollmacht aus dem Jahr 2010 erstellen lassen?