Berücksichtigung des erstinstanzlichen KFB nach Vergleich in zweiter Instanz

  • :daumenrau Ich mache einen ganz normalen Kfb - als wenn der erstinstanzliche Kfb nicht erlassen worden wäre. Dass der erstinstanzliche Kfb kraftlos geworden ist, erwähne ich nur, wenn beantragt wird, den Kfb I. Instanz aufzuheben.

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