Hallo, ich habe folgendes Probelm:
Es sind 3 KfBs ergangen. Die Gläubigerin hat nun jeweils in notariell beglaubigter Urkunde bestätigt,
... dass die Rechtsschutz Versicherung aufgrund Versicherungsvertrag die Deckungszusage erteilt und die angefallenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten übernommen hat. Außerdem wurden die Zwangsvollstreckungskosten vom Versicherer ausgeglichen.
Aufgrund der geleisteten Zahlungen ist der Erstattungsanspruch gem. § 86 VVG auf den Versicherer übergegangen.
Es besteht Einverständnis, dass der Rechtsschutz Versicherung für den KfB vom ... die Rechtsnachfolgeklausel erteilt wird/bzw. eine zweite vollstreckbare Ausfertigung erteilt und diese i. H. v. 100 EUR nebst Zinsen auf den Versicherer umgeschrieben wird.
Sollte das GEricht die Tatbestandsvoraussetzungen des § 86 VVG mit dieser Erklärung nicht als erfüllt ansehen, werden die ERstattungsansprüche hilfsweise an die Rechtsschutz VErsicherung abgetreten.
Unterschrift: Gläubiger nebst not. Unterschriftsbeglaubigung.
Jetzt kommt die Rechtsschutzversicherung und beantragt unter Vorlage der KfBs und der Erklärung der Gläubigerin die Rechtsnachfolgeklausel gem § 727 ZPO zu erteilen bzw. in einem Fall eine vollstreckbare Teilausfertigung über 100,00 EUR nebst Zinsen zu erteilen.
Da ich einen solchen Antrag noch nicht hatte, hoffe ich auf eure Hilfe und einen "Fahrplan"
Vor Erteilung der Klausel muss ich jeweils den Schuldner anhören?
Reicht mir als Nachweis der Rechtsnachfolge die Erklärung der Gläubigerin aus?
Fallen für die Erteilung der Klausel extra Gebühren (15 EUR) an?
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus.