Irgendwie scheint mir die Sonne aufs Gemüt..
Folgender Fall:
Berliner Testament, Ehegatten beide tot.
Schlusserben meine Betreute und ihre Schwester.
Meine Betreute aber nur Vorerbin ( NE = Schwester)
Die Schwester ist auch noch Betreuerin.
Ergänzungsbetreuer wegen Nachlassabwicklung vorhanden.
Nun will der EB aufgrund Aufforderung des LWL den Pflichtteil nach dem Tod des Erstversterbenden gegen die Schwester geltend machen..
Aber die Schwesetr hat doch auch einen Pflichtteilsanspruch...rechnet sich das nicht gegenseitig auf ??? Häää???
Auch ist die Schwester noch Testamentvollstreckerin..