WEG-Verwalter Streitverkündung Kostenanmeldung

  • Hallo zusammen!

    Ich kämpfe mich gerade durch die Gebührenanmeldung eines WEG-Verwalters, der dem Kläger in einem Rechtsstreit gegen die übrigen Mitglieder der WEG beigetreten ist.
    Ich bin mir unsicher wegen der Kosten, die er für einen Besprechungstermin mit dem Kläger und dessen RA gehabt hat.
    Die beiden "kämpften" ja auf derselben Seite. Kann man das als notwendige Kosten des Rechtsstreits sehen?

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Gehört das nicht zum allgemeinen Prozeßaufwand? Normalerweise sind z. B. in einem Verfahren der WEG als (teilrechtsfähiger) Verband, wo der Verwalter als Vertreter auftritt, eine ihm per Verwaltervertrag gewährte Sondervergütung festsetzbar. Hier liegt aber kein Verfahren der WEG als Verband vor, sondern ein Verfahren zwischen den Mitgliedern der WEG (Beispiel: Beschlußanfechtungsverfahren), wo der Verwalter auf einer Seite beigetreten ist. Insofern würden doch die normalen Grundsätze wie bei jeder Partei greifen, daß Kosten der Partei nach § 19 ff. JVEG erstattbar sind.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • Gehört das nicht zum allgemeinen Prozeßaufwand?

    Hatte ich auch überlegt (und bin auch immer noch nicht vollständig überzeugt, was richtig ist).
    Da dieser Posten allerdings als einziger Posten vom ganzen Kostenfestsetzungsantrag übrig gebleiben ist und sich der Gegner natürlich auch nicht gerührt hat, habe ich "im Zweifel für den Antragsteller" entschieden und die Auslagen für den Besprechungstermin festgesetzt.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

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