Rechtsgebiet: http://www.recht-in.de/urteile/rechts…p?rg=63&sort=nl
Gegenstand zulässiger Pfändung nach § 857 I ZPO in "Internet-Domain" ist vielmehr die Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche, die dem Inhaber der Domain gegenüber der Vergabestelle aus der Domainregistrierung zustehen
(BGH, Beschluß v. 05.07.2005 - VII ZB 5/05; )
http://www.recht-in.de/urteile/urteil.php?urteilID=122791
info dazu:
http://5376.rapidforum.com/topic=101281107048&search=Domain
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