Hallo liebe Leute,
und schon wieder ein Problem. Folgender Sachverhalt:
Vollstreckungsbescheid lautet auf Gläubiger: Rechtsanwäle X & Y.
Nunmehr soll aus dem Titel vollstreckt werden. Als Gläubiger wird RA X angegeben.
Nach einer Zwischenverfügung von mir, weil die Gläubigerbezeichnung nicht übereinstimmt und evtl. eine RNF i.S. § 727 ZPO eingetreten ist, erklärt der RA X, dass es sich bei RA Y lediglic h um einen freien Mitarbeiter der Kanzlei gehandelt hätte. Sämtliche relevante Ansprüche seien an den übrigen RA X abgetreten worden, der die Abtretung angenommen habe. Eine Abtretungserklärung kann jedoch nicht vorgelegt werden. Die Forderung habe immer der Kanzlei zugestanden, so dass um Erlass des PfÜB gebeten wird.
Bin mir nicht sicher, ob nicht doch eine RNF eingetreten ist. Es handelte sich nicht um eine Partnerschaft, so dass m.E. von einer GbR auszugehen ist. Dass lediglich der Name der Kanzlei den Namen des RA enthalten habe, dieser jedoch nie Ansprüche aus der Kanzlei gehabt habe, kann mir der Anwalt ja schwer nachweisen. Es wäre somit die Abtretung sämtlicher Gesellschafter der GbR an den nunmehr alleinigen RA erforderlich gewesen oder?
Was meint ihr?