Testamentsvollstreckung

  • Hallo liebe Kollegen, ich habe schon so lange gesucht, aber ganz das passende nicht gefunden... Ich tue mich gerade sehr schwer bei einem Anordnungsbeschluss. Eingetragen ist der alleinige Erbe, Testamentsvollstreckung ist angeordnet und im Grundbuch eingetragen. Der Titel ist auch gegen den TV umgeschrieben worden. Ich ordne also an gegen den "TV als Testamentsvollstrecker des Erben.. oder als Testamentsvollstrecker des Nachlasses von xy"? Und stelle ich den Beschluss nur an der TV zu, oder zusätzlich auch an den Erben? Was meint ihr? Und ist der Erbe später Beteiligter?

  • als Testamentsvollstrecker für den Max Mustermann als Erben des Felix Mustermann ?

    Ich denke schon, dass der Erbe als Eigentümer Beteiligter ist, er ist eben nur nicht verfügungsberechtigt. Ich würde daher alle Beschlüsse auch dem Erben zustellen,vielleicht mit dem Hinweis, dass Anträge nur vom TV gestellt werden können. Ich würde auch mal in die Testamentsakten reinsehen, warum und wie lange TV angeordnet ist. TV bei einem Alleinerben ist doch eher ungewöhnlich, es sei denn er ist minderjährig oder nicht geschäftsfähig.

  • Danke, gute Idee mit der Formulierung. Die Testamentsvollstreckung ist nicht befristet, nach dem Testament hat der Testamentsvollstrecker die Aufgabe " den Nachlass auseinanderzusetzen". Hintergrund ist wohl, dass es noch diverse Vermächtnisse gibt, der Grundbesitz ist aber nicht an andere vermacht worden.

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