Guten Morgen!
Ich habe noch eine Frage (ich bearbeite erst seit kurzem Zivilkosten ...):
Im Termin erschien für den HB ein UB.
Im KfA beantragt der HB eine Terminsgebühr. Daraufhin habe ich um EinR der Kostennote des UB zwecks Glaubhaftmachung gebeten.
In der Stellungnahme des HB teilt dieser mit, dass die Termingsgeb. zu berücksichtigen sei. Der Termin wurde zwar durch den UB wahrgenommen, aber die Terminsgebühr ist für den Kl. entstanden. Im Übrigen seien hierdurch keine Mehrkosten entstanden, sondern nur die Kosten, die auch entstanden wären, wenn der HB den Termin wahrgenommen hätte.
Da immer nur die tatsächlich entstandenen Kosten erstattet werden, kann ich dem HB keine Terminsgebühr geben und brauche doch die Kostennote des UB, auch um evtl. Vergütungsvereinbarungen auszuschließen, oder???
Viell. hat das alles zur Folge, dass der HB einen berichtigten KfA einreicht, der höher ausfällt als der ursprüngliche, aber dafür korrekt ist. Das muss ich in Kauf nehmen, oder???
Was meint Ihr?