Hallo, ich hoffe, es hatte schon mal jemand so einen Fall (ich steh grad etwas auf dem Schlauch deswegen):
2009 wurde ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen.
Jetzt habe ich vom Rechtsnachfolger des Gläubigers einen Antrag auf Erlass eines ÜBERWEISUNGSbeschlusses vorliegen.
Der ursprünglichen Pfändung lag eine Briefgrundschuldurkunde zugrunde, es wurde beim Arbeitgeber gepfändet.
Laut Umschreibung der Vollstreckungsklausel wurde die bestellte Grundschuld im Grundbuch gelöscht.
Bzgl. des abstrakten Schuldversprechens hat die Gläubigerin ihre Ansprüche an eine andere Bank abgetreten. Für diese Bank wurde dann in PERSÖNLICHER Hinsicht eine Vollstreckungsklausel erteilt und auch zugestellt.
Die jetzige Gläubigerin beantragt nunmehr also einen Überweisungsbeschluss zum damaligen Pfändungsbeschluss, da mit der Rechtsnachfolge in die Vollstreckungsforderung auch das Pfändungspfandrecht auf die Rechtsnachfolgerin übergegangen ist und somit jetzt an die Rechtsnachfolgerin zu überweisen sind.
Meine Überlegung ist, ob ich denn überhaupt einen neuen Überweisungsbeschluss erlassen muss ? Würde es nicht genügen, wenn die Rechtsnachfolge dem Drittschuldner gegenüber nachgewiesen wird? Dann dürfte der Drittschuldner doch nicht mehr an den alten Gläubiger leisten, sondern müsste an den neuen Gläubiger zahlen ?