Hallo liebe Foris!
Ich bin derzeit zum Dienstleistungsauftrag in der Gerichtskasse und habe jetzt eine Akte mit folgendem Problem hier liegen:
Es wurde ein Miterbenanteil inkl. Auseinandersetzungsanspruch der Kostenschuldnerin durch die GK gepfändet (Erbengemeinschaft besteht aus der Kostenschuldnerin und ihren 2 Kindern). Im Wege der Teilungsversteigerung erhielt der Sohn den Zuschlag, zahlte jedoch das Meistgebot nicht.
Haben wir nun nur die Möglichkeit, auf Erlösverteilung (§ 752 BGB) zu klagen oder ist auch hier im Wege der Forderungsübertragung die Eintragung einer Sicherungshypothek nach § 128 ZVG möglich? Die Tochter teilte bereits mit, dass sie gegen den Ersteher (also ihren Bruder) erneut die ZVG betreiben will.
Ich bin verwirrt.