erweiterte Versicherung Kapitalerhöhung

  • Wer von euch verlangt die erweiterte Versicherung bei Kapitalerhöhungen gem. Entscheidung des BGH aus 2002 "und in der Folge nicht an den Einleger zurückgezahlt...."?
    Antragsteller meint, diese Entscheidung sei durch das MoMiG überholt, die Versicherung somit nicht mehr zu erweitern.

  • Aus welchem Grund soll denn die BGH-Entscheidung durch das MoMiG hinfällig geworden sein?
    Die Bestimmungen der Kapitalerhöhung wurden durch das MoMiG nicht geändert.
    Die erweiterte Versicherung ist daher nach wie vor zu verlangen.

    Die meisten Notare scheinen zu glaube, dass durch das MoMiG alle bis dahin ergangenen Entscheidung gegenstandslos geworden sind :eek:

  • Begründung war Folgende: Hätte der Gesetzgeber die erweiterte Versicherung haben wollen, hätte er sie im neuen Gesetzestext mit aufgeführt.

  • Also ehrlich...wenn der Gesetzgeber bei jeder Gesetzesänderung sämtliche Rechtsprechung des BGH mit aufnehmen würde, dann hätte er aber viel zu tun.
    Die Entscheidung des BGH steht noch und ist so lange zu beachten, bis etwas Gegenteiliges entschieden wird.

  • Ein Notar hält mir entgegen, die neuste/neunte Auflage Baumbach/Hueck sieht die Erweiterung nur noch dann vor, wenn der Einzahlungsbetrag bereits wieder zum Teil für Gesellschaftszwecke verwendet wurde.
    Wie handhabt ihr die Sache?

  • Ein Notar hält mir entgegen, die neuste/neunte Auflage Baumbach/Hueck sieht die Erweiterung nur noch dann vor, wenn der Einzahlungsbetrag bereits wieder zum Teil für Gesellschaftszwecke verwendet wurde.
    Wie handhabt ihr die Sache?

    Wie bisher.
    Man muss sich ja nicht jeder Meinung anschließen.
    Auch nicht Baumbach/Hueck.

    Im Übrigen geht die 20. Auflage online noch von einer Notwendigkeit der Versicherung aus (Baumbach/Hueck/Zöllner/Fastrich GmbHG § 57 Rn. 13)

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