Mutter aus dem Altersheim retten

  • Ich mach grad Vertretung auf der Rechtsantragsstelle, das erste Mal in meinem Rechtspflegerleben und habe von Tut und Blasen keine Ahnung.

    Die Tochter kommt und möchte, dass ich eine einstweilige Verfügung aufnehme, damit ihre Mutter aus dem Altersheim, wo sie angeblich schlecht gepflegt bis misshandelt wird, rauskommt und zwar möglichst sofort.
    Für die Mutter ist ein Berufsbetreuer bestellt, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Der Tochter dagegen ist, aus welchen Gründen auch immer, nur ein irgendwie befristetes Besuchsrecht eingeräumt. Mit dem Betreuer ist sie sich spinnefeind.
    Sie war schon beim Vormundschaftsgericht (SChwabenland/Württemberg), aber das geht alles zu lange. Sie will sofort was unternehmen und ich soll den Antrag aufnehmen.
    Ich weiß aber nicht mal welchen?!?!? Und an wen? :nixweiss:
    Kann mir bitte,bitte jemand weiterhelfen? Ich habe ihr zwar einen Anwaltsbesuch ans Herz gelegt, aber ich denke, morgen steht sie wieder bei mir.

  • Eine einstweilige Verfügung geht hier nicht. Die Tochter kann nur einen Antrag auf Betreuerwechsel stellen bzw. für verschiedene Aufgabenkreise (z.B. das Aufenthaltsbestimmungsrecht) einen weiteren Betreuer anregen. Da sie schon beim Vormundschaftsgericht war, kannst du ihr hier wohl nicht weiter helfen. Wenn du auch Anträge für das Vormundschaftsgericht in der Rechtsantragstelle aufnimmst und sie unbedingt was aufnehmen lassen will, dann nur so einen Antrag oder eine Anregung. Man kann ja dazu schreiben, dass es eilig ist.
    Mich würde schon stutzig machen, dass die Tochter nur ein eingeschränktes Besuchsrecht hat. Da stimmt doch was nicht. Wer weiß ob das stimmt, was sie erzählt.
    Und wenn ihre Mutter tatsächlich mißhandelt wird, kann sie ja bei der Polizei eine Strafanzeige machen.

  • Stimme beldel zu, kein Fall einer einstweiligen Verfügung.
    Und - wer soll denn Antragsteller sein? Die Mutter, vertreten durch die Tochter? Wohl kaum, denn die Tochter dürfte keine Vollmacht haben und aufgrund der Betreuung auch keine bekommen. Möge sich die Tochter ans Vormundschaftsgericht wenden und über den Betreuer beschweren. Ich denke aber auch, dass da einiges im Argen liegt, wenn sie als Tochter nur ein eingeschränktes Besuchsrecht hat... Und wenn sie tatsächlich den schweren Vorwurf der Misshandlung erhebt: Strafanzeige.

  • Habe übrigens mal einen fast identischen Fall in der RAST gehabt. Leider blieb der Antragsteller erklärungsresistent und ich hab dann eine einstweilige Verfügung aufgenommen. Aber frag nicht nach Sonnenschein....ich hab mir echt einen dabei abgebrochen, weil das natürlich völliger Murks ist. Wie meine Vorredner schon gesagt haben, wer ist Antragsteller: kann ja nur die Tochter sein. Aber welche eigenen Rechte will sie durchsetzen? Geht natürlich überhaupt nicht. És ist einen Versuch wert, es den Leuten zu erklären und insbesondere auf das Kostenrisiko hinzuweisen. Einzig sinnvoll wäre eben für das Vormundschaftsgericht eine Anregung aufzunehmen, ggf. Betreuerwechsel oder Beschwerde gegen den Betreuer. Auf jeden Fall geh mal davon aus, dass es morgen "spassig" wird! Viel Glück und immer schön tief durchatmen!

  • Habe übrigens mal einen fast identischen Fall in der RAST gehabt. Leider blieb der Antragsteller erklärungsresistent und ich hab dann eine einstweilige Verfügung aufgenommen. Aber frag nicht nach Sonnenschein....ich hab mir echt einen dabei abgebrochen, weil das natürlich völliger Murks ist. Wie meine Vorredner schon gesagt haben, wer ist Antragsteller: kann ja nur die Tochter sein. Aber welche eigenen Rechte will sie durchsetzen? Geht natürlich überhaupt nicht. És ist einen Versuch wert, es den Leuten zu erklären und insbesondere auf das Kostenrisiko hinzuweisen. Einzig sinnvoll wäre eben für das Vormundschaftsgericht eine Anregung aufzunehmen, ggf. Betreuerwechsel oder Beschwerde gegen den Betreuer. Auf jeden Fall geh mal davon aus, dass es morgen "spassig" wird! Viel Glück und immer schön tief durchatmen!




    Völlig richtig! Es fehlt hier die Aktivlegitimation.

  • Einen solchen Fall hatte ich auch schon, nur dass die Tochter bereits Hausverbot im Heim hatte. Konnte sie ebenfalls wegschicken. Ich glaube, sie wollte noch zur Polizei und dort eine Strafanzeige gegen das Heim und den Betreuer erstatten.
    Hatte sie auch darauf hingewiesen, dass sie dann doch einen Betreuerwechsel anregen könnte. Dies hatte sie bereits getan und der Anregung wurde wohl nicht gefolgt.:hetti:

  • Man könnte die Tochter natürlich auch an die Heimaufsicht verweisen, schließlich können die am schnellsten prüfen, ob die Mutter wirklich im Heim schlecht gepflegt oder gar mißhandelt wird.

  • Vielen Dank für Eure prompte Hilfe!
    Ich hatte Glück, sie war nicht mehr da. Und wenn sie jetzt doch noch kommen sollte, ist meine Vertretung beendet. Uff, GLück gehabt.
    Eine Anfrage beim Vormundschaftsgericht ergab übrigens, dass die Tochter Betreuerwechsel oder Beschränkung des Aufgabengebietes beantragen kann. Antragsberechtigt ist sie durchaus als Tochter.
    Ich frag mich bloß, was macht man wirklich, wenn die Zeit so drängt, weil die Mutter weint und raus will. Dieser Betreuerwechsel ist ja eine langwierige Angelegenheit...

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