Hallo zusammen,
habe hier einen Antrag nach § 1069 ZPO, Zustellung einer Grundschuldurkunde nach Tschechien.
Zustellung wurde versucht und ist nicht geglückt. Wie geht es nun weiter?
Danke für Eure Hilfe!:D
Hallo zusammen,
habe hier einen Antrag nach § 1069 ZPO, Zustellung einer Grundschuldurkunde nach Tschechien.
Zustellung wurde versucht und ist nicht geglückt. Wie geht es nun weiter?
Danke für Eure Hilfe!:D
Wie, nicht geglückt? Musst schon ein bißchen konkreter vortragen. Im Übrigen kann man nach Tschechien mit Einschreiben mit internationalem Rückschein zustellen.
Wie könnte man denn in Tschechien in einer Familiensache zustellen, wenn der Empfänger
1.) definitiv dort an einer bestimmten Anschrift wohnt, aber
2.) kein Tür- u. Klingelschild angebracht hat ?
Laut Rückkunft Internationaler Rückschein ist der Empfänger ( natürlich ) unbekannt.
Dann versucht man die Zustellung über tschechische Empfangsstellen.
In dem Zustellungsantrag könnte man ja einen Hinweis darauf aufnehmen, dass der Empfänger
kein Tür und Klingelschild hat.
Danke .
Das hab ich mir schon gedacht.:(
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