Hallo allerseits!
Mit folgendem (Fortsetzungs-)Antrag schlage ich mich gerade herum:
Bank betreibt das Verfahren; die Anordnung richtete sich gg die Nachlasspflegerin für die unbekannten Erben des eingetragenen Eigentümers; entsprechend lautet(e) auch die RNF-Klausel auf dem Titel.
Während des laufenden Verfahrens wurde das Fiskuserbrecht festgestellt; nach Erbscheinserteilung wurde das Land als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Dann wurde das Verfahren einstweilen eingestellt (§ 30 ZVG).
Nunmehr beantragt die Bank die Fortsetzung des Verfahrens. Allerdings habe ich weiterhin nur den Titel mit der gg die Nachlasspflegerin (für die unbekannten Erben) gerichtete Klausel.
Ich bin der Meinung, dass ich nun - für die Fortsetzung - eine gg das Land gerichtete Klausel benötige. Allerdings kann ich dazu nirgendwo etwas finden (obwohl ich meine, dazu mal etwas im Stöber gelesen zu haben).
Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen? Vielen Dank schonmal!!!