Hallöchen, es geht hier um eine schöne Verteilung einer Grundschuld bei Anlegung von Wohnungseigentum. Es entstehen diverse Einzel- und Gesamtgrundschulden.
An sich ja nich so das Problem aber irgendwie gefallen mir die SOLUM-Baustein_Vorschläge nich so. Zum einen für das Stammblatt. Muß sich aus dem Vermerk nicht ergeben, dass Einzel- und Gesamtgrundschulden entstanden sind oder reicht wirklich nur:
"Infolge Begründung von Wohnungs- und Teileigentum unter gleichzeitiger Verteilung gemäß § 1132 BGB nach Blätter X, Y und Z übertragen am...Im Übrigen ist die Mithaft erloschen."
Und auf dem jeweiligen neuen Wohnungsblatt dann:
"Nach Verteilung gemäß § 1132 BGB zur Gesamthaft nach Blätter Y und Z bzw. hierher zur Alleinhaft übertragen"
Wie handhabt Ihr sowas? Reicht es wenn sich die neue Einzel- bzw. Gesamthaft jeweils nur aus den neuen Blättern ergibt?