Kontenfreigabeerklärung Pfüb

  • Hallo,

    wir haben ein Konto gepfändet und die DS hat den Forderungsbetrag überwiesen. Ich habe daraufhin die Freigabe des Kontos erklärt.

    Später ist mir dann eingefallen, dass ich im Rahmen der Unterhaltspfändung auch den zukünftigen Unterhalt gepfändet habe. Ich habe gleich bei der Bank angerufen und mitgeteilt, dass sich die Freigabe nur auf den Rückstand und den fälligen Unterhalt für diesen Monat beziehen soll. Die Sachbearbeiterin teilte mir gleich mit, dass sie unser Schreiben so verstanden hat, dass alles erledigt sein soll.

    Nochmals zur Klarstellung: Ich habe nicht den Pfüb zurückgenommen oder für erledigt erklärt, ich habe lediglich die Freigabe des Kontos erklärt.

    Wie seht ihr das, ist der Pfüb durch die Kontenfreigabe erledigt oder gilt die Pfändung für die zukünftigen Unterhaltsbeträge fort?

    Danke vorab.

    Liane

  • Ich würde die Freigabe lediglich als Verzicht auf die Einziehung ansehen.

    Ein wirksamer Verzicht auf die Rechte aus der Pfändung im Sinne des § 843 ZPO kann daraus nicht geschlossen werden, weil es schon an der Verzichtserklärung gegenüber dem Schuldner fehlt.

    Außerdem lässt die Mitteilung keine Verzichtswirkung erkennen, wenn lediglich die Freigabe des Kontos erklärt wurde.

  • Das sehe ich so, ob es die Banker auch so sehen, wenn Du darauf bestehst, ist eine andere Sache.

    Notfalls musst Du Dich mit denen streiten und/oder klagen.

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