Ich habe bisher die Anmeldungen, die vorher zu den Zwangsversteigerungsterminen eingereicht wurden zur Akte genommen und im Termin verlesen.
Im letzten Termin hatte ich den Fall, dass die betr. Gläubigerin, die Stadtkasse "Grundbesitzabgaben" angemeldet hat.
Im Termin kam dann heraus, dass es sich bei den "Grundbesitzabgaben" nicht um eine Position handelt, sondern um Grundsteuer, Müll- und Kanalgebühren.
Der anwesende Mitarbeiter der Stadt meinte, es gäbe eine Verordnung, dass die Stadtkasse ihre Ansprüche nicht mehr aufschlüsseln muss.
Ich habe mir dann von einer der Beteiligten (eine Bank) den Rüffel einstecken müssen, dass ich die Anmeldung der Stadt an sie vorher zur Kenntnisnahme schicken musste.
Stimmt das wirklich?
Da dies an unserem Gericht von keinem gemacht wird, bin ich jetzt unsicher geworden, ob hier etwas falsch läuft.
Schon mal vielen Dank.