Hab mal folgende Frage:
habe 2 Verfahren, ein Klage- und ein Widerklageverfahren. Im Klageverfahren wird ein Vergleich geschlossen. Damit dürfte auch das Widerklageverfahren erledigt sein (doppelte Rechtshängigkeit). Daraufhin wurde Klagerücknahme im Widerklageverfahren erklärt und Kostenbeschluss ist ergangen.
Jetzt rechnet der Beklagtenvertr. eine 1,2 TG im Widerklageverfahren ab, weil "im Termin zur mdl. Verhandlung im Klageverfahren der Klägervertr. dem Beklagtenvertr. anbot, das Widerklageverfahren in den Vergleich mit einzubeziehen". Der Beklagtenvertr. lehnte dies jedoch ab.
Löst das eine 1,2 TG im Widerklageverfahren aus?