Terminsgebühr wegen Besprechung?

  • Hab mal folgende Frage:

    habe 2 Verfahren, ein Klage- und ein Widerklageverfahren. Im Klageverfahren wird ein Vergleich geschlossen. Damit dürfte auch das Widerklageverfahren erledigt sein (doppelte Rechtshängigkeit). Daraufhin wurde Klagerücknahme im Widerklageverfahren erklärt und Kostenbeschluss ist ergangen.
    Jetzt rechnet der Beklagtenvertr. eine 1,2 TG im Widerklageverfahren ab, weil "im Termin zur mdl. Verhandlung im Klageverfahren der Klägervertr. dem Beklagtenvertr. anbot, das Widerklageverfahren in den Vergleich mit einzubeziehen". Der Beklagtenvertr. lehnte dies jedoch ab.
    Löst das eine 1,2 TG im Widerklageverfahren aus?

  • Die TG ist doch nur im Klageverfahren entstanden. Im anderen Verfahren ("Widerklageverfahren) fand doch gar keine mündl. Verh. statt, oder? Aber selbst wenn im "Widerklageverfahren" eine TG entstanden wäre, wäre die TG des Klageverfahrens auf die TG des Widerklageverfahrens gem. Anm. Abs. 2 zu Nr. 3104 VV anzurechnen, so daß von der TG im "Widerklageverfahren" sowieso nichts übrig bliebe.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
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