Unterhaltstitel ohne betragsmäßige Benennung des Unterhalts

  • Hallo,

    ich kenn mich in Unterhaltssachen in der ZV nicht so aus. Ich habe eine Titel über Kindesunterhalt. Da steht drin,

    "... in Höhe von 100 % des Mindestbedarfs der 3. Altersstufe abgzl. hälftigen Kindergelds, das sind zur Zeit 295,00 €..."

    Heute sind dies 334,00 €, kann ich den Betrag jetzt so einfach ins Forderungskonto aufnehmen oder muss ich da noch etwas beachten oder gar dem Rechtspfleger mitteilen?

    Danke vorab

    Liane

  • Soweit in dynamisierten Titeln Mindestunterhalt ausgewiesen ist, genügt (mir) die Angabe des aktuellen zu zahlenden Betrages. Nur wenn noch alte Titel auf der Regelbetragsverordnung basieren, lasse ich mir die Umrechnung nach § 36 EGZPO vorlegen.

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