Hallo,
ich kenn mich in Unterhaltssachen in der ZV nicht so aus. Ich habe eine Titel über Kindesunterhalt. Da steht drin,
"... in Höhe von 100 % des Mindestbedarfs der 3. Altersstufe abgzl. hälftigen Kindergelds, das sind zur Zeit 295,00 €..."
Heute sind dies 334,00 €, kann ich den Betrag jetzt so einfach ins Forderungskonto aufnehmen oder muss ich da noch etwas beachten oder gar dem Rechtspfleger mitteilen?
Danke vorab
Liane