KFB mit PKH ohne Raten

  • Hallo,
    bin gerade am folgenden Fall zu prüfen, ob auch ein Übergang auf die Staatskasse gegeben ist. Irgendwie komme ich leider nicht weiter. Vielleicht kann mir ja Jemand bei der Ausgleichung helfen:
    Kosten des Klägers: 1707,65 (gemessen an Streitwert nach 14915,00 €)
    Kosten des Beklagten: 1707,65
    Insgesamt 3415,30
    Davon tragt Beklagter 2/3: 2276,98
    eigene Kosten 1707,65
    EA Klager gegen Bekl: 569,33

    Kläger hat PKH ohne Raten. Der beigeordnete Anwalt hat jedoch nur nach einem Streitwert von 9.413,00 €, da nur hinsichtlich dessen Beiordnung erfolgte, seine Vergütung beantragt gegen Staatskasse. Er hat daher 677,11 € aus der Staatskasse erhalten. Restliche Vergütung beträgt 725,90 €.
    Jetzt wollte ich den Übergang auf die Staatskasse berechnen. Komme aber nicht weiter. Kann es sein, dass kein Übergang hier gegeben ist?
    Gruß Bianca

  • Wir rechnen immer so:

    Berechnung nach § 59 RVG
    Erstattungsanspruch an Gegenseite €
    Aus Staatskasse gezahlt + €
    Die Anwälte würden erhalten €
    Eigene Kosten ./. €
    Übergang auf die Staatskasse €

    Bei der Berechnung kommt bei dir als Übergang -461,22 € raus, weil die PKH-Vergütung zzgl. des Übergang, die tatsächlichen Kosten übersteigt, also kein Übergang.

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